Kosten

Kostenübernahme Behandlungspflege

Für die Kostenübernahmen von Behandlungspflegen und Hauswirtschaftlichen Versorgungen durch Ihre Krankenkasse muss eine ärztliche Verordnung bei uns eingereicht werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. Die Verordnung reichen wir bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Auf der Grundlage der genehmigten Verordnung einerseits und der mit Ihrer Krankenkasse vereinbarten Vergütung rechnen wir unsere Leistung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Kostenübernahme Pflegesachleistungen

Im Falle der Pflegebedürftigkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass bis zu einem bestimmten Betrag der Pflegedienst seine erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnet.

Pflegegrad 1              0 €


Pflegegrad 2         689 €


Pflegegrad 3      1.298 €


Pflegegrad 4     1.612 €


Pflegegrad 5     1.995 €

Sollten mehr Leistungen notwendig sein, stellt der Pflegedienst eine Rechnung über die darüberhinausgehenden Leistungen direkt an den Patienten. Der Patient und seine Pflegekassen erhalten immer eine Rechnung aus der die gesamte Leistung ersichtlich ist. Um von vornherein Klarheit über die Kostenbelastung zu bekommen, stellen wir nach der gemeinsamen Festlegung des Pflegebedarfs (Versorgungsplan) gerne einen differenzierten und individuellen Kostenvoranschlag zur Verfügung. Im Einzelfall können die Kosten durch das Sozialamt übernommen.

Da wir einerseits Wert darauf legen Sie möglichst Ihrem Bedarf entsprechend zu unterstützen und anderseits das Leistungs- und Vergütungssystem der ambulanten Pflege und Betreuung nicht ganz einfach zu verstehen ist, sprechen Sie uns bitte direkt telefonisch, per E-Mail oder mit Terminvereinbarung an.

Gerne beraten wir Sie unverbindlich.